Der Kauf einer Immobilie in Luxemburg bleibt für viele Haushalte eine echte Herausforderung. Angesichts hoher Immobilienpreise, Erwerbsnebenkosten und der Finanzierungsbedingungen stellt der Erwerb von Wohneigentum häufig eine erhebliche finanzielle Belastung dar.
Um den Wohnungsmarkt zu unterstützen, hat die luxemburgische Regierung am 16. Juli 2026 das neue Maßnahmenpaket „Booster fir de Wunnengsbau“ vorgestellt. Es wurde von Claude Meisch, Minister für Wohnungsbau und Raumordnung, sowie Gilles Roth, Finanzminister, präsentiert.
Die Reform verfolgt drei zentrale Ziele:
- mehr Wohnraum schaffen;
- Wohnen erschwinglicher machen;
- den Zugang zu Wohneigentum erleichtern.
Bei Albalux Crédit hören wir immer wieder dieselbe Frage: „Welche konkreten Auswirkungen können diese Maßnahmen auf mein Immobilienprojekt haben?“
Hier sind die wichtigsten Neuerungen.
Warum diese Reform?
Seit mehreren Jahren besteht in Luxemburg ein Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt.
Die Folgen sind eindeutig:
- hohe Kaufpreise;
- kontinuierlich steigende Mieten;
- ein immer schwierigerer Zugang zu Wohneigentum, insbesondere für Erstkäufer.
Mit dem Programm Booster fir de Wunnengsbau soll dieser Entwicklung durch steuerliche Vorteile, finanzielle Förderungen und neue Investitionsinstrumente entgegengewirkt werden.
Die als Bëllegen Akt bekannte Steuervergünstigung wird von 40.000 € auf 45.000 € pro Person erhöht.
Die als Bëllegen Akt bekannte Steuervergünstigung wird von 40.000 € auf 45.000 € pro Person erhöht.Für ein Ehepaar oder Paar, das seinen Hauptwohnsitz erwirbt, bedeutet dies künftig eine Steuervergünstigung von bis zu 90.000 € auf die Eintragungsgebühren. Dadurch kann – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – eine Immobilie im Wert von rund 640.000 € ohne Zahlung von Eintragungsgebühren erworben werden.
Die Reform führt eine befristete Befreiung von den Eintragungs- und Umschreibungsgebühren für den Bauanteil bestimmter VEFA-Käufe (Vente en l'État Futur d'Achèvement – Kauf einer Immobilie im Bau) ein, sofern diese als Hauptwohnsitz genutzt werden.
Konkret gilt: Ist das Gebäude zum Zeitpunkt des Kaufs höchstens zu 80 % fertiggestellt, fallen die Gebühren ausschließlich auf den Grundstückswert an; der Bauanteil bleibt davon befreit.
Diese Maßnahme gilt für Käufe, die ab dem 16. Juli 2026 abgeschlossen werden, und ist auf drei Jahre befristet. Käufer, die ihren Kaufvertrag zwischen der Ankündigung der Maßnahme und dem Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen unterzeichnet haben, können die Steuerbefreiung auf Antrag bei der Administration de l'Enregistrement, des Domaines et de la TVA ebenfalls in Anspruch nehmen.
Die Regierung verstärkt verschiedene Fördermaßnahmen zur Finanzierung des Erwerbs von Wohneigentum. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:
- Für Erstkäufer, bei denen mindestens ein Darlehensnehmer höchstens 35 Jahre alt ist, steigt die Darlehensobergrenze, die für die Berechnung des Zinszuschusses berücksichtigt wird, von 200.000 € auf 300.000 €.
- Im allgemeinen Förderprogramm wird diese Obergrenze auf 250.000 € angehoben, zuzüglich 30.000 € pro unterhaltsberechtigtem Kind (statt bisher 20.000 €).
Die tatsächlich gewährte Förderung hängt von der individuellen Situation des jeweiligen Haushalts sowie von den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Junge Käufer einer erschwinglichen Wohnung können künftig sowohl die Wohnungserwerbsprämie als auch die Sparprämie in Anspruch nehmen. Diese Förderungen waren bisher Käufen auf dem privaten Immobilienmarkt vorbehalten.
Je nach persönlicher Situation können diese Beihilfen die oben genannten Finanzierungshilfen ergänzen und die Gesamtkosten des Immobilienprojekts weiter reduzieren.
Die Regierung möchte den Bau von bezahlbarem Wohnraum fördern, indem bestimmte Investitionen in Mietwohnungen attraktiver gestaltet werden. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:
- ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 8 % für sozial orientierte Mietwohnungen unter bestimmten Voraussetzungen: maximale Wohnfläche von 120 m², Preisobergrenzen gemäß den Referenzwerten des Observatoire de l'Habitat, maximale Mietrendite von 4 %, Vermietung über mindestens zehn Jahre sowie Vermietung an einen vom Wohnungsministerium als förderfähig anerkannten Haushalt;
- ein neues System der beschleunigten Abschreibung mit der Bezeichnung „3×6“, das eine Abschreibung von 6 % pro Jahr über sechs Jahre auf einer Bemessungsgrundlage von maximal 600.000 € pro Gebäude ermöglicht.
Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Bau neuer Wohnungen anzukurbeln und das verfügbare Wohnungsangebot schrittweise zu erhöhen.
Zwei weitere Maßnahmen sollen die Entwicklung neuer Wohnbauprojekte unterstützen:
- Anfang 2027 wird ein Housing Bond in Höhe von 250 Millionen Euro aufgelegt. Dabei handelt es sich um eine Anleihe, die Bürgerinnen und Bürgern offensteht und der Finanzierung von bezahlbarem Wohnraum dient. Die Zinserträge sind von der 20-prozentigen Quellensteuer befreit.
- Darüber hinaus werden 300 Millionen Euro zusätzlich für das staatliche VEFA-Ankaufsprogramm bereitgestellt. Mit einem ersten Budget von 480 Millionen Euro konnten bereits 830 erschwingliche Wohnungen erworben oder reserviert werden. Künftig kann der Staat auch nur einen Teil eines Immobilienprojekts erwerben. Die Fördergrenzen werden regional nach sechs Gemeindekategorien festgelegt.
Ziel ist es, neue Wohnbauprojekte schneller auf den Markt zu bringen und das Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage zu verbessern.
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Welche konkreten Auswirkungen hat dies für zukünftige Käufer?
Nehmen wir folgendes Beispiel.
Emma und Julien möchten ihre erste Eigentumswohnung in Luxemburg kaufen.
Je nach ihrer persönlichen Situation und sofern ihr Projekt die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, könnten sie:
- von einem höheren Bëllegen Akt profitieren;
- eine höhere Obergrenze für den Zinszuschuss erhalten, insbesondere wenn mindestens einer von ihnen höchstens 35 Jahre alt ist;
- beim Kauf einer VEFA-Immobilie von der Befreiung der Eintragungsgebühren auf den Bauanteil profitieren;
- mehrere Fördermaßnahmen kombinieren und dadurch die Gesamtkosten ihres Immobilienprojekts senken.
Für sich genommen mag jeder einzelne Vorteil begrenzt erscheinen. In ihrer Gesamtheit können diese Maßnahmen jedoch – je nach Situation – Einsparungen in Höhe von mehreren Zehntausend Euro ermöglichen.
Das Wichtigste auf einen Blick
Der Booster fir de Wunnengsbau gehört zu den bedeutendsten Reformen des luxemburgischen Wohnungsmarktes der letzten Jahre. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen:
- die Erhöhung des Bëllegen Akt auf 45.000 € pro Person;
- die Befreiung von Eintragungsgebühren bei bestimmten VEFA-Käufen;
- höhere Zinszuschüsse, insbesondere für Käufer bis 35 Jahre;
- die Ausweitung der Wohnungserwerbsprämie und der Sparprämie auf junge Käufer von erschwinglichem Wohnraum;
- ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 8 % sowie die neue „3×6“-Abschreibung zur Förderung von Investitionen in Mietwohnungen;
- die Einführung eines 250-Millionen-Euro-Housing-Bonds sowie der Ausbau des staatlichen VEFA-Ankaufsprogramms.
Bei Albalux Crédit begleiten wir täglich Käufer bei der Analyse ihrer Finanzierungsmöglichkeiten und der Optimierung ihres Immobilienkredits.
Wer die verfügbaren Förderungen bereits zu Beginn eines Immobilienprojekts kennt, kann sein Budget häufig besser planen und den Immobilienkauf optimal vorbereiten.
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- Ihre Finanzierungsmöglichkeiten zu analysieren;
- die Förderungen zu prüfen, auf die Sie Anspruch haben könnten;
- die Angebote der wichtigsten luxemburgischen Banken zu vergleichen;
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Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen beruhen auf den offiziellen Ankündigungen der luxemburgischen Regierung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Einige Maßnahmen müssen noch durch die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen verabschiedet werden. Ihre Anwendung hängt vom Inkrafttreten dieser Gesetze sowie von den darin festgelegten Voraussetzungen ab.
Sehen Sie sich hier die Präsentation des Maßnahmenpakets an.
Offizielle Quellen
- Gouvernement du Luxembourg – "Booster fir de Wunnengsbau" − Méi bauen. Méi erschwénglech. Méi Wunnengen. - Le gouvernement luxembourgeois
- Ministère du Logement et de l'Aménagement du territoire : https://logement.public.lu
